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Lebenslang wegen Mord an Baby

Mittwoch um zehn! Am 15. März 2023

 

Heute teile ich eine NachRicht,

erschienen am 3. März 2023 im Donaukurier, lokal Schrobenhausener Zeitung,

die mich nicht loslässt,

eine Nachricht ganz am Rand:

 

Lebenslang wegen Mord an Baby
Schweinfurt – Gut ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Säuglings in einer so genannten Ankereinrichtung* für Flüchtlinge in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt die Mutter wegen Mordes verurteilt. Die vermutlich 28-jährige Frau bekam am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus Heimtücke. Die zuständige Kammer ging damit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die wegen Totschlags an dem drei Monate alten Säugling neun Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Das Gericht folgte hingegen der ursprünglichen Anklage, wonach die aus Somalia geflohene Frau dem Baby aus Heimtücke die zum Tode führenden schweren Verletzungen zugefügt hatte.
Die Frau hatte gestanden, im vergangenen August ihre Tochter getötet zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts stach sie in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt mit einem Küchenmesser acht mal auf das Baby ein. Das Motiv für die Bluttat konnte nicht abschließend geklärt werden. „Wir können alle nicht wissen, warum die Angeklagte diese Tat begangen hat“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Die Frau habe sich von den Problemen in ihrer Beziehung überfordert gefühlt, sei vermutlich vom Ehemann geschlagen worden. „Sie hat sich im insgesamt im Stich gelassen gefühlt.“ Dies rechtfertige allerdings nicht die Tat, die Frau sei von Selbstmitleid geprägt. afp/dpa

Wörtlich zitiert, Hervorhebungen von mir.

 

So viel Not! Angst! Leid!

So grenzenlose Verzweiflung!

Ausweglosigkeit…

Eine Frau flieht aus einem kriegsverheerten Land

bringt eine lebensgefährliche Flucht hinter sich

schwanger,

ständig Übergriffen ausgesetzt

endlich erreicht sie das gelobte Land

von dem sie Sicherheit

LebensMöglichkeitGrundlage

für sich und ihr Kind erhofft hat

diese Hoffnung ließ sie AngstHungerStrapazen

DemütigungSchmerzNot ertragen

 

sie strandet in einem AnkERZentrum*

mit einem Ehemann

der,

statt sie zu schützen

sein eigenes Elend

seine eigene Not und Hilflosigkeit

prügelnd auf sie niedersausen lässt

 

und in diesem Elend

ein Baby

ein kleines Mädchen

das die NotVerzweiflungAusweglosigkeit spürt

mit UnruheWeinenSchreien reagiert

die sein Leben kosten

 

all meine Trauer mein MitGefühl

für dieses junge

todgeweihte Leben

 

Und die Mutter jetzt „heimtückische Mörderin“?

„Das Motiv konnte nicht abschließend geklärt werden“?

„Wir können alle nicht wissen, warum die Angeklagte diese Tat begangen hat“?

Stimmt

wissen können wir das nicht

wohl Verzweiflung, Angst, Ausweglosigkeit mit fühlen

überfordert

im Stich gelassen

nicht nur vom EheMann

diese „von SelbstMitleid geprägte Frau“

gerichtet von einer

von SelbstGerechtigkeit geprägten

Richterin.

Was für ein gnadenloses Urteil!

 

Heute bitte ich Dich um Rat und MitTeilung,

wenn Du einen Weg kennst

Informationen oder Kontakt

zu dieser Mutter zu bekommen.

 

Herzlich

uTa

 

*Der Bayerische FlüchtlingsRat beschreibt AnkEREinrichtungen so:

Die Abkürzung AnkER steht für „Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung“

Häufig herrschen die falschen Annahmen, dass Geflüchtete nur vorübergehend nach ihrer Ankunft oder nur diejenigen mit schlechter Bleibeperspektive dort untergebracht werden. Doch die bayerische Staatsregierung verpflichtet Asylsuchende mit jeglichem Verfahrensstatus, monate- bis jahrelang in diesen Sammelunterkünften zu leben.

Je nach Standort müssen sich bis zu 1000 Personen auf engstem Raum Mehrbettzimmer, sanitäre Anlagen und Gemeinschaftsräume teilen. Regelmäßig werden vom Sicherheitspersonal und mittels sogenannter präventiver Polizeirazzien die Zimmer durchsucht, um die Hausordnung durchzusetzen.

Zum Beispiel werden Bewohner:innen Alltagsgegenstände wie Haartrockner, Wasserkocher oder Essen abgenommen, da solche Gegenstände nicht erlaubt sind. Geflüchtete in ANKER-Einrichtungen haben keine Privatsphäre und sind einer ständigen Kontrolle und Überwachung ausgesetzt.

Weitere Grundrechte werden in diesen Sonderlagern ausgesetzt: Kinder werden meist nur rudimentär direkt in den Einrichtungen beschult, statt die Regelschulen besuchen zu dürfen. Auch eine umfassende Kinderbetreuung für die jüngeren Kinder ist nicht gegeben. Sachleistungsprinzip und Residenzpflicht schränken die Bewegungsfreiheit und die Selbstbestimmung der Menschen massiv ein. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die medizinische Versorgung durch Ärzt:innen vorgenommen wird, die in mehr oder weniger regelmäßigem Umfang direkt in die Einrichtungen kommen.

Ehrenamtliche Unterstützer:innen, Freund:innen und Angehörige haben nur sehr erschwert oder gar keinen Zugang. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist in den ersten neun Monaten mit einer Aufenthaltsgestattung strikt verboten.

Zudem finden regelmäßig nächtliche Abschiebungen statt, meist mit einem Großaufgebot der Polizei. Dadurch leben Menschen, die oft eine lange und schwere Flucht hinter sich haben, in ständiger Angst – Retraumatisierungen werden ausgelöst.

Das Konzept der ANKER-Zentren wird von der CSU als Erfolgsrezept propagiert – mit dem Ziel, dieses bundesweit umzusetzen. Doch Nachahmungen der ANKER-Einrichtungen in dieser Form gibt es in anderen Bundesländern kaum. Ähnliche Konzepte solcher Sonderlager gab es in Bayern zudem schon vor 2018. Dabei war die bayerische Regierung immer wieder sehr kreativ darin, Grundrechte Asylsuchender auszuhebeln, restriktive Wege zu suchen und diese gesetzlich zu etablieren. Das Konzept der ANKER-Zentren ist also weder neu, noch erfüllt es die gewünschten Ziele.

Stattdessen gibt es unzählige Kritik an der Isolation von Geflüchteten und den menschenunwürdigen Zuständen in der ANKER-Zentren von Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Anwält:innen, Ärztinnen, Kinderpsycholog:innen, Ehrenamtlichen und vielen weiteren.

 


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